Zwangsvollstreckung


Grundlage für die Zwangsvollstreckung ist der erlassene und zugestellte Vollstreckungsbescheid. Erst dann liegt eine titulierte Forderung vor.


In enger Absprache mit meinem Mandanten werde ich auf der Grundlage des ergangenen Titels erforderliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen prüfen und die im Einzelfall zweckmäßigen Maßnahmen einleiten.


Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können, zum Beispiel, sein:

  • kombinierter Zwangsvollstreckungsauftrag mit Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
  • vorläufiges Zahlungsverbot,
  • Pfändung- und Überweisungsbeschluss,
  • Eintragung der Zwangssicherungshypothek.